Spekulationssteuer

Spekulationssteuer

Veräußern Sie ein privates Grundstück/Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb des Grundstückes oder der Immobilie, handelt es sich um einen Spekulationsgeschäft.

Die überschüssigen Einnahmen daraus müssen versteuert werden. Die Gründe des Verkaufs sind irrelevant. Selbst bei einer Zwangsversteigerung müssen Steuern gezahlt werden.


Wir empfehlen:
Halten Sie die 10-Jahres-Frist ein. Stichtag ist jeweils der Tag der notariellen Kauf- beziehungsweise Verkaufsverträge.

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